Schiessdaten Ebni 2026
Datum Von Bis Disziplin Ort
21.05.2026 18:00 20:00 Gewehr 300m SA Ebne, 5415, Nussbaumen AG
25.06.2026 18:00 20:00 Gewehr 300m SA Ebne, 5415, Nussbaumen AG
13.08.2026 18:00 20:00 Gewehr 300m SA Ebne, 5415, Nussbaumen AG
29.08.2026 09:00 12:00 Gewehr 300m SA Ebne, 5415, Nussbaumen AG
Frist:
Die Schiesspflicht muss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Wer ist 2026 schiesspflichtig:
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Programm:
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erzielt wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.
Wiederholungen:
Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Mitnehmen:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- DIM-Wallet mit Erinnerung Schiesspflicht / Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Militärischer Leistungsausweis (zwingend);
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Übernahme der Waffe ins Eigentum:
Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Stgw 90
- vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
- Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.

















